Ferrari für Patientenakquise eines Zahnarztes unangemessen.

Ähnlich entschied das FG Baden-Württemberg im Fall eines Zahnarztes, der einen Ferrari für die Patientenakquise nutzen wollte. Hier Kürzte das Finanzamt den Vorsteuerabzug auf einen geschätzten „angemessenen“ Anteil mit der Begründung, dass der betriebliche Repräsentationsaufwand unangemessen hoch sei.

Geklagt hatte eine Kapitalgesellschaft, die im Wesentlichen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegende zahnärztliche Laborleistungen erbrachte. Ihre Gesellschafter waren die Eltern des Geschäftsführers, der mit seiner Ehefrau eine Zahnarztpraxis betrieb. Das Labor war nahezu ausschließlich für die Zahnarztpraxis des Geschäftsführers (und Sohnes) tätig.

Der Sohn war dem Motorsport zugeneigt. Die Bedeutung des Repräsentationsaufwands für den Geschäftserfolg des Labors sei gering, da dieses im Wesentlichen von der Zahnarztpraxis des Geschäftsführers/Sohnes beauftragt werde und der Ferrari vor allem für Fahrten zum Steuerberater, zu den Banken und zu Fortbildungsveranstaltungen genutzt werde.

(Urteil vom 06.0.2016, Az. 1 K 3386/15)

Unser Tipp: Also lieber mit dem Porsche als mit dem Ferrari – und vor allem richtig gestaltet – wir beraten Sie gerne.

Rudolf Stettmer

Steu­er­be­ra­ter
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