{"id":5982,"date":"2024-10-15T16:23:07","date_gmt":"2024-10-15T14:23:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.redonis.de\/?page_id=5982"},"modified":"2025-01-28T09:25:55","modified_gmt":"2025-01-28T08:25:55","slug":"abb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.redonis.de\/en\/abb\/","title":{"rendered":"ABB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_section el_class=\u201econtainer-padding-top container-padding-bottom\u201c][vc_row][vc_column width=\u201e8\/12\u201c el_class=\u201etablet-portrait-100\u201c][vc_custom_heading text=\u201eAllgemeine Auftragsbedingungen (AAB)\u201c font_container=\u201etag:h1|text_align:left\u201c use_theme_fonts=\u201eyes\u201c css=\u201c\u201c el_class=\u201eh1-visual dark\u201c][vc_custom_heading text=\u201ef\u00fcr Steuerberater \/ Wirtschaftspr\u00fcfer \/ Rechtsanw\u00e4lte\u201c use_theme_fonts=\u201eyes\u201c css=\u201c\u201c el_class=\u201eh2-visual dark\u201c][vc_column_text css=\u201c\u201c el_class=\u201eparagraph dark\u201c]vom 01.01.2023[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u201e4\/12\u201c][\/vc_column][\/vc_row][\/vc_section][vc_section el_class=\u201econtainer-padding-bottom\u201c][vc_row][vc_column width=\u201e8\/12\u201c el_class=\u201etablet-portrait-100\u201c][vc_column_text css=\u201c\u201c el_class=\u201eparagraph dark paragraph-aab\u201c]<\/p>\n<h3>\u00a7 1&nbsp;Geltungsbereich<\/h3>\n<ol>\n<li>Diese AAB gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.<\/li>\n<li>Der Geltungsbereich erstreckt sich \u2013 vorbehaltlich wirksamer Einbeziehung \u2013 sowohl auf bereits bestehende als auch auf alle k\u00fcnftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, insbesondere auch im Falle einer \u00c4nderung oder Erweiterung eines bestehenden Auftrags.<\/li>\n<li>Fallen im Einzelfall andere Personen als der Auftraggeber in den Schutzbereich des Auftragsverh\u00e4ltnisses oder werden auf andere Weise vertragliche Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und solchen dritten Personen begr\u00fcndet, so gelten auch gegen\u00fcber solchen Dritten die Bestimmungen dieser AAB.<\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<p><\/p>\n<h3>\u00a7 2&nbsp;Umfang und Ausf\u00fchrung des Auftrags<\/h3>\n<ol>\n<li>F\u00fcr den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag ma\u00dfgebend. Der Auftrag wird nach den Grunds\u00e4tzen ordnungsgem\u00e4\u00dfer Berufsaus\u00fcbung ausgef\u00fchrt. Gegenstand des Auftrags ist nur die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.<\/li>\n<li>Die Pr\u00fcfung der Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit und Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der vom Auftraggeber \u00fcbergebenen Unterlagen, mitgeteilten Informationen und Zahlen, insbesondere der Buchf\u00fchrung und Bilanz, geh\u00f6rt nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde zu legen. Er ist jedoch verpflichtet, auf festgestellte, offensichtliche Unrichtigkeiten hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist au\u00dferdem verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen \u00fcber den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.<\/li>\n<li>Die Ber\u00fccksichtigung ausl\u00e4ndischen Rechts bedarf \u2013 au\u00dfer bei betriebswirtschaftlichen Pr\u00fcfungen \u2013 der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Vereinbarung.<\/li>\n<li>\u00c4ndert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschlie\u00dfenden beruflichen \u00c4u\u00dferung, so ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf \u00c4nderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.<\/li>\n<li>Der Auftrag stellt keine Vollmacht f\u00fcr die Vertretung vor Beh\u00f6rden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Eine solche ist gesondert zu erteilen. Ist wegen Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung \u00fcber die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht m\u00f6glich, ist der Auftragnehmer im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.<\/li>\n<li>F\u00fcr Pr\u00fcfungst\u00e4tigkeiten gelten erg\u00e4nzend die nachfolgenden besonderen Bestimmungen: <ol>\n<li>Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Pr\u00fcfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z.B. die Vorschriften des Preis\u2011, Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungs- oder Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das Gleiche gilt f\u00fcr die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Verg\u00fcnstigungen in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen. Die Ausf\u00fchrung eines Auftrags umfasst nur dann Pr\u00fcfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchf\u00e4lschungen und sonstigen Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchf\u00fchrung von Pr\u00fcfungen dazu ein Anlass ergibt oder dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart ist.<\/li>\n<li>Die Regelungen des \u00a7 2&nbsp;Nr. 2&nbsp;Satz 1&nbsp;und Satz 2&nbsp;gelten nicht f\u00fcr Pr\u00fcfungsauftr\u00e4ge.<\/li>\n<li>Eine nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung oder K\u00fcrzung des durch den Auftragnehmer gepr\u00fcf-ten und mit einem Best\u00e4tigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Ver\u00f6ffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers. Hat der Auftragnehmer einen Best\u00e4tigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch ihn durchgef\u00fchrte Pr\u00fcfung im Lagebericht oder an anderer f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragnehmers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zul\u00e4ssig. Widerruft der Auftragnehmer den Best\u00e4tigungsvermerk, so darf der Best\u00e4tigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Best\u00e4tigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Auftragnehmers den Widerruf bekannt zu geben.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><\/p>\n<h3>\u00a7 3&nbsp;Verschwiegenheitspflicht; Datenschutz<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Auftragnehmer und auch dessen Mitarbeiter sind nach Ma\u00dfgabe der Gesetze verpflichtet, \u00fcber alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses fort.<\/li>\n<li>Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist oder dieser nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.<\/li>\n<li>Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche \u00c4u\u00dferungen \u00fcber die Ergebnisse seiner T\u00e4tigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aush\u00e4ndigen<\/li>\n<li>Keine Verschwiegenheitspflicht besteht, soweit dies zur Durchf\u00fchrung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Auftragnehmers erforderlich ist und die beauftragten Personen ihrerseits \u00fcber die Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind.<\/li>\n<li>Der Auftragnehmer ist im Rahmen des Auftragsverh\u00e4ltnisses berechtigt, unter Einhaltung der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen personenbezogene Daten des Auftraggebers zu erheben sowie elektronisch automatisiert zu verarbeiten. Der Auftragnehmer hat beim Versand bzw. der \u00dcbermittlung s\u00e4mtlicher Doku-mente auf Papier, per Telefax oder in elektronischer Form die Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten. Der Auftraggeber stellt seinerseits sicher, dass er als Empf\u00e4nger ebenfalls alle Sicherungsma\u00dfnahmen beachtet, damit die ihm zugeleiteten Papiere oder Dateien nur den hierf\u00fcr zust\u00e4ndigen Stellen zugehen. Sollen besondere, \u00fcber das normale Ma\u00df hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden, so ist hier\u00fcber eine ausdr\u00fcckliche schriftliche Vereinbarung zu treffen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><\/p>\n<h3>\u00a7 4&nbsp;Kommunikation<\/h3>\n<ol>\n<li>Die vom Auftraggeber bei Mandatsbeginn bekannt gegebenen Adress- und Kommunikationsdaten gelten bis zu einer \u00c4nderungsangabe des Auftraggebers als zutreffend. \u00c4nderungen sind dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich mitzuteilen, ebenso wie Abwesenheiten, bei denen der Auftraggeber nicht zu erreichen ist. Soweit der Auftragnehmer Schriftst\u00fccke an die angegebene Adresse versendet, gen\u00fcgt er damit seiner Informationspflicht.<\/li>\n<li>Gibt der Auftraggeber E\u2011Mail-Adressen und\/oder Telefaxnummern bei Mandats-beginn als Adressdaten an, darf der Auftragnehmer bis auf ausdr\u00fccklichen Widerruf Informationen auch \u00fcber diese Kommunikationsmittel an die angegebenen Adress-daten des Auftraggebers versenden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dieser \u00dcbermittlungsart ausdr\u00fccklich.<\/li>\n<li>Die Korrespondenz per E\u2011Mail erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen daten-schutzrechtlichen Bestimmungen. Dabei m\u00fcssen insbesondere die Sicherheitseinrichtungen des Auftragnehmers bei Versand von E\u2011Mails zum Schutz der personen-bezogenen Daten der Betroffenen auf dem aktuellen Stand der Technik sein, um ein angemessenes Schutzniveau f\u00fcr die personenbezogenen Daten der Betroffenen herzustellen. Durch gesonderte Vereinbarung k\u00f6nnen die Parteien besondere Spezifikationen oder abweichende Regelungen zur elektronischen Kommunikation vereinbaren.<\/li>\n<li>\u00a7 4&nbsp;Nr. 2&nbsp;und Nr. 3&nbsp;gelten sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr andere elektronische Kommunikationsarten und Medien, soweit sich der Auftraggeber mit deren Nutzung ausdr\u00fccklich oder konkludent einverstanden erkl\u00e4rt.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung von Telefax und elektronischen Medien (E\u2011Mail, SMS etc.) die Vertraulichkeit nicht vollumf\u00e4nglich gew\u00e4hrleistet werden kann.<\/li>\n<\/ol>\n<p><\/p>\n<h3>\u00a7 5&nbsp;Haftung; Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr eigenes sowie f\u00fcr das Verschulden seiner Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/li>\n<li>F\u00fcr gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftspr\u00fcfers, insbesondere Pr\u00fcfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschr\u00e4nkungen, insbesondere die des \u00a7 323 Abs. 2&nbsp;HGB.<\/li>\n<li>Soweit keine gesonderte schriftliche Vereinbarung besteht und keine gesetzliche Haftungsbeschr\u00e4nkung Anwendung findet (\u00a7 5&nbsp;Nr. 2), wird der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz eines nach \u00a7 5&nbsp;Nr. 1&nbsp;einfach fahrl\u00e4ssig verursachten Schadens auf 4.000.000,00 \u20ac (in Worten: Vier Millionen Euro) beschr\u00e4nkt. Von dieser Haftungsbeschr\u00e4nkung ausdr\u00fccklich ausgenommen sind Haftungsanspr\u00fcche f\u00fcr vors\u00e4tzlich verursachte Sch\u00e4den sowie f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber wird ausdr\u00fccklich auf die M\u00f6glichkeit hingewiesen, dass er das \u00fcber den in \u00a7 5&nbsp;Nr. 3&nbsp;genannten Betrag hinausgehende vertragstypische Risiko auf eigene Kosten gesondert versichern lassen kann bzw. jederzeit vom Auftragnehmer die Erh\u00f6hung der Haftungssumme durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung auf Kosten des Auftraggebers verlangen kann.<\/li>\n<\/ol>\n<p><\/p>\n<h3>\u00a7 6&nbsp;Verj\u00e4hrung<\/h3>\n<ol>\n<li>Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrungsfrist unterliegt, verj\u00e4hrt er <ol>\n<li>in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den den Anspruch begr\u00fcndenden Umst\u00e4nden und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrl\u00e4ssigkeit erlangen m\u00fcsste, und<\/li>\n<li>ohne R\u00fccksicht auf die Kenntnis oder grob fahrl\u00e4ssige Unkenntnis in sechs Jahren nach Beendigung des Auftrags.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Von den Regelungen des \u00a7 6&nbsp;Nr. 1&nbsp;ausdr\u00fccklich ausgenommen sind Haftungsanspr\u00fcche f\u00fcr vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den sowie f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/li>\n<\/ol>\n<p><\/p>\n<h3>\u00a7 7&nbsp;Mitwirkung Dritter<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausf\u00fchrung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie sonstige externe Dienstleister (insbesondere datenverarbeitende Unternehmen) heranzuziehen und auch einen Beauftragten f\u00fcr den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu bestellen, soweit auch diese Personen sich zur Verschwiegenheit entsprechend \u00a7 3&nbsp;verpflichten. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen externer Dienstleister nach Satz 1&nbsp;ist nur unter den Voraussetzungen von \u00a7 43e BRAO, \u00a7 62a StBerG bzw. \u00a7 50a WPO zul\u00e4ssig. Die Heranziehung fachkundiger Dritter nach Satz 1&nbsp;zur einzelnen Mandatsbearbeitung bedarf der Einwilligung des Auftraggebers.<\/li>\n<li>Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeinen Vertretern sowie Kanzleiabwicklern oder Praxistreuh\u00e4ndern im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Handakten i.S.d. einschl\u00e4gigen gesetzlichen Regelungen zu verschaffen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><\/p>\n<h3>\u00a7 8&nbsp;M\u00e4ngelbeseitigung<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Auftraggeber hat gegen\u00fcber dem Auftragnehmer Anspruch auf Beseitigung etwaiger M\u00e4ngel. Dem Auftragnehmer ist nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.<\/li>\n<li>Beseitigt der Auftragnehmer die geltend gemachten M\u00e4ngel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die M\u00e4ngelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers die M\u00e4ngel durch einen anderen Auftragnehmer beseitigen lassen.<\/li>\n<li>Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) k\u00f6nnen vom Auftragnehmer jederzeit auch Dritten gegen\u00fcber berichtigt werden. Sonstige M\u00e4ngel darf der Auftragnehmer Dritten gegen\u00fcber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Auftragnehmers den Interessen des Auftraggebers vorgehen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><\/p>\n<h3>\u00a7 9&nbsp;Pflichten des Auftraggebers<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags notwendigen Unterlagen voll-st\u00e4ndig und so rechtzeitig zu \u00fcbergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verf\u00fcgung steht. Entsprechendes gilt f\u00fcr die Unterrichtung \u00fcber alle Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags von Bedeutung sein k\u00f6nnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und m\u00fcndlichen Mitteilungen des Auftragnehmers zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen R\u00fccksprache zu halten.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabh\u00e4ngigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnte.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.<\/li>\n<li>Setzt der Auftragnehmer beim Auftraggeber in dessen R\u00e4umen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Auftragnehmers zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem vom Auftragnehmer vorgeschriebenen Umfang zu vervielf\u00e4ltigen. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Auftragnehmer bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Aus\u00fcbung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Auftragnehmer entgegensteht.<\/li>\n<\/ol>\n<p><\/p>\n<h3>\u00a7 10 K\u00fcndigungsrecht bei unterlassener Mitwirkung oder Annahmeverzug des Auftraggebers<\/h3>\n<p>Unterl\u00e4sst der Auftraggeber eine ihm nach \u00a7 9&nbsp;obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von dem Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug, kann der Auftragnehmer den Vertrag unter Beachtung des \u00a7 14 Nr. 2&nbsp;Satz 2&nbsp;und Nr. 3&nbsp;fristlos k\u00fcndigen, sofern er dem Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Vornahme der Mitwirkungshandlung oder Annahme der Leistung gesetzt und hierbei auf die M\u00f6glichkeit der fristlosen K\u00fcndigung nach erfolglosem Fristablauf hingewiesen hat. Unber\u00fchrt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch die unterlassene Mitwirkung oder den Verzug des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem K\u00fcndigungsrecht keinen Gebrauch macht.<\/p>\n<p><\/p>\n<h3>\u00a7 11 Verg\u00fctung; Vorschuss; Aufrechnung<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Verg\u00fctung (Geb\u00fchren und Auslagenersatz) des Auftragnehmers f\u00fcr seine Berufst\u00e4tigkeit bemisst sich nach den f\u00fcr die jeweilige T\u00e4tigkeit ma\u00dfgeblichen gesetzlichen Verg\u00fctungsvorschriften, es sei denn, es wird eine gesonderte Verg\u00fctungsvereinbarung getroffen.<\/li>\n<li>Sofern f\u00fcr T\u00e4tigkeiten des Auftragnehmers als Steuerberater\/ Steuerberatungsgesellschaft f\u00fcr die Bemessung der Verg\u00fctung die Steuerberaterverg\u00fctungsverordnung (StBVV) anzuwenden ist, kann eine h\u00f6here oder niedrigere als die gesetzliche Verg\u00fctung in Textform vereinbart werden. Eine niedrigere Verg\u00fctung kann nur in au\u00dfergerichtlichen Angelegenheiten vereinbart werden und muss in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Auftragnehmers stehen.<\/li>\n<li>Sofern f\u00fcr T\u00e4tigkeiten des Auftragnehmers als Rechtsanwalt f\u00fcr die Bemessung der Verg\u00fctung das Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetz (RVG) anzuwenden ist, wird darauf hingewiesen, dass sich die zu erhebenden Geb\u00fchren grunds\u00e4tzlich nach dem Gegenstandswert richten.<\/li>\n<li>Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf seine Verg\u00fctung einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Auftragnehmer nach rechtzeitiger, vorheriger Ank\u00fcndigung seine weitere T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht.<\/li>\n<li>Eine Aufrechnung gegen\u00fcber einem Verg\u00fctungsanspruch des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen zul\u00e4ssig. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht f\u00fcr Gegenforderungen aus demselben Auftragsverh\u00e4ltnis, insbesondere f\u00fcr Anspr\u00fcche auf M\u00e4ngelbeseitigungskosten im Sinne des \u00a7 8.<\/li>\n<\/ol>\n<p><\/p>\n<h3>\u00a7 12 Aufbewahrung, Herausgabe und Zur\u00fcckbehaltung von Handakten, Arbeitsergebnissen und Unterlagen<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Auftragnehmer hat die Handakten f\u00fcr die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten nach Erhalt nicht nachgekommen ist.<\/li>\n<li>Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zur\u00fcckgibt, Abschriften oder Fotokopien anzufertigen und zur\u00fcckzubehalten.<\/li>\n<li>Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift geh\u00f6ren alle Schriftst\u00fccke, die der Auftragnehmer aus Anlass seiner beruflichen T\u00e4tigkeit von dem Auftraggeber oder f\u00fcr ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht f\u00fcr den Briefwechsel zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber und f\u00fcr die Schriftst\u00fccke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie f\u00fcr die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere des Auftragnehmers.<\/li>\n<li>Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herausgabe der Handakten und seiner Arbeitsergebnisse zu verweigern, bis er wegen seiner Verg\u00fctungsanspr\u00fcche und Auslagen aus s\u00e4mtlichen Arbeiten f\u00fcr den Auftraggeber befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zur\u00fcckbehaltung nach den Umst\u00e4nden, insbesondere wegen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Geringf\u00fcgigkeit der geschuldeten Betr\u00e4ge, gegen Treu und Glauben versto\u00dfen w\u00fcrde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig ger\u00fcgter M\u00e4ngel ist der Auftraggeber zur Zur\u00fcckbehaltung eines angemessenen Teils der Verg\u00fctung berechtigt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><\/p>\n<h3>\u00a7 13 Mehrere Auftraggeber<\/h3>\n<ol>\n<li>Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner f\u00fcr alle Forderungen des Auftragnehmers innerhalb des der Bevollm\u00e4chtigung, diesen AAB sowie einer evtl. Verg\u00fctungsvereinbarung zugrunde liegenden Rechtsverh\u00e4ltnisses.<\/li>\n<li>Gegen\u00fcber dem Auftragnehmer sind mehrere Auftraggeber Gesamtgl\u00e4ubiger.<\/li>\n<li>Der Auftragnehmer darf sich auf die Informationen und Weisungen eines jeden von mehreren Auftraggebern st\u00fctzen, soweit nicht einer in Textform widerspricht. Widersprechen sich die Weisungen mehrerer Auftraggeber, so kann der Auftragnehmer den Vertrag unter Beachtung von \u00a7 14 Nr. 2&nbsp;Satz 2&nbsp;und Nr. 3&nbsp;fristlos k\u00fcndigen (wichtiger Grund).<\/li>\n<\/ol>\n<p><\/p>\n<h3>$ 14 Beendigung des Vertrags<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Vertrag endet durch Erf\u00fcllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch K\u00fcndigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Aufl\u00f6sung.<\/li>\n<li>Der Vertrag kann entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund au\u00dferordentlich gek\u00fcndigt werden. Die K\u00fcndigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.<\/li>\n<li>Bei K\u00fcndigungen des Vertrags durch den Auftragnehmer sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z.B. Fristverl\u00e4ngerungsantrag bei drohendem Fristablauf). Auch f\u00fcr diese Handlungen hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Verg\u00fctung und haftet nach Ma\u00dfgabe der Regelungen in \u00a7 5.<\/li>\n<li>Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Vertragsbeendigung dem Auftraggeber die Handakten gem\u00e4\u00df \u00a7 12 Nr. 3&nbsp;und alles, was er sonst zur Ausf\u00fchrung des Auftrags erh\u00e4lt oder erhalten hat und was er aus der Gesch\u00e4ftsbesorgung erlangt oder erlangt hat, herauszugeben. \u00a7 12 Nr. 4&nbsp;gilt entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<p><\/p>\n<h3>\u00a7 15 Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand; Streitbeilegung<\/h3>\n<ol>\n<li>F\u00fcr den Auftrag, seine Ausf\u00fchrung und die sich hieraus ergebenden Anspr\u00fcche gilt nur deutsches Recht.<\/li>\n<li>Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt au\u00dferhalb Deutschlands, f\u00fchrt die Rechtswahl nach \u00a7 15 Nr. 1&nbsp;nicht dazu, dass ihm der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gew\u00e4hrt wird, von denen nach dem Recht des Staates seines gew\u00f6hnlichen Aufenthalts nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.<\/li>\n<li>Die gerichtliche Zust\u00e4ndigkeit bestimmt sich f\u00fcr Klagen gegen den Auftragnehmer oder gegen den Auftraggeber wegen Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis nach dem Sitz des Auftragnehmers, ist eine bestimmte Zweigniederlassung des Auftragnehmers beauftragt, nach dem Sitz dieser Zweigniederlassung, wenn <ol>\n<li>der Wohn- oder Gesch\u00e4ftssitz oder der gew\u00f6hnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, oder<\/li>\n<li>der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist und seinen Gesch\u00e4ftssitz in Deutschland hat, oder<\/li>\n<li>der Auftraggeber Unternehmer ist und seinen Gesch\u00e4ftssitz au\u00dferhalb Deutschlands hat, oder<\/li>\n<li>der Auftraggeber seinen Wohnsitz au\u00dferhalb eines Mitgliedsstaates der Europ\u00e4ischen Union hat.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Auftragnehmer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><\/p>\n<h3>\u00a7 16 Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit; \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen<\/h3>\n<ol>\n<li>Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dadurch nicht ber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem, was die Parteien wirtschaftlich angestrebt haben, am n\u00e4chsten kommt.<\/li>\n<li>\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieser Auftragsbedingungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Das gilt auch f\u00fcr die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.<\/li>\n<\/ol>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=\u201e4\/12\u201c][\/vc_column][\/vc_row][\/vc_section]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_section el_class=\u201econtainer-padding-top container-padding-bottom\u201c][vc_row][vc_column width=\u201e8\/12\u201c el_class=\u201etablet-portrait-100\u201c][vc_custom_heading text=\u201eAllgemeine Auftragsbedingungen (AAB)\u201c font_container=\u201etag:h1|text_align:left\u201c use_theme_fonts=\u201eyes\u201c [\u2026]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"wp_typography_post_enhancements_disabled":false,"footnotes":""},"class_list":["post-5982","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.redonis.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5982","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.redonis.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.redonis.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.redonis.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.redonis.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5982"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.redonis.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5982\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6202,"href":"https:\/\/www.redonis.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5982\/revisions\/6202"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.redonis.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5982"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}